I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Versteigerungen)
  1. Allgemeines:
    1. Die Lueders & Partner GmbH (nachfolgend L&P) veranstaltet u.a. Online und Live-Auktionen für gebrauchte Maschinen und maschinelle Anlagen.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) enthalten die allgemeinen Regelungen für die von L&P veranstalteten Live- und Online-Auktionen sowie für alle Verkäufe von gebrauchten Waren im Namen und für Rechnung der Einlieferer (nachfolgend: Einlieferer oder Verkäufer). Sie regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen L&P (nachfolgend jeweils: Auktionator), den Einlieferern der zum Verkauf stehenden Objekte (nachfolgend: Positionen) sowie den Personen, die Gebote bzw. Angebote für die Positionen abgeben (nachfolgend: Teilnehmer oder Käufer).
    3. In Bezug auf einzelne Auktionen bzw. Verkäufe können zusätzlich besondere Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Besondere Bedingungen) gelten. Diese enthalten Ergänzungen und/oder Abweichungen zu diesen AGB. Vorrangig sind im Zweifelsfall die besonderen Bedingungen.
    4. Der Auktionator kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung an die Teilnehmer wirksam.
    5. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Lueders & Partner GmbH. Alle Informationen zu Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  2. Teilnahme an Online-Verkäufen
    1. Die Teilnahme an Verkäufen über die Online-Plattform setzt die Registrierung des Teilnehmers auf der Online-Plattform voraus. Die Registrierung ist kostenlos, die Zulassung zur Online-Plattform erfolgt durch Vergabe von Benutzernamen und Kennwort.
    2. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Die bei der Registrierung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht registrieren lassen. Der Auktionator behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Registrierung zu widerrufen. Die Registrierung kann von Seiten des Teilnehmers jederzeit zurückgenommen werden.
    3. Der Teilnehmer identifiziert bzw. legitimiert sich bei der Nutzung der Online-Plattform durch seinen Benutzernamen und sein Kennwort. Er sorgt durch geeignete Maßnahmen für die Vertraulichkeit dieser Informationen, so dass kein Unbefugter ohne sein Einverständnis mit diesen Informationen die Online-Plattform nutzen kann.
    4. Mit der erfolgreichen Registrierung ermächtigt der Teilnehmer den Auktionator, seine Daten zu erheben, zu speichern und zu nutzen sowie den Benutzernamen im Rahmen von Verkäufen auf der Online-Plattform zu veröffentlichen. Alle Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften über die Online-Plattform sowie zum Zwecke des Betriebs der Online-Plattform gespeichert und verwendet.
    5. Ein Online-Gebot kann abgeben, wer sich auf der Online-Plattform registriert und diese AGB akzeptiert hat. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. Angebotes bestätigt der Teilnehmer, dass er die im Einzelfall ggf. geltenden und auf der Online-Plattform abrufbaren besonderen Bedingungen zur Kenntnis genommen und ihre Geltung akzeptiert hat. Wenn bei einer Auktion die Summe der Gebote eines Teilnehmers mehr als 5.000 EUR beträgt, ist die Vorlage einer Bankbestätigung über die Bonität des Teilnehmers erforderlich.
  3. Teilnahme an Live-Auktionen
    1. Bei Live-Auktionen werden Teilnehmer durch Aushändigung einer Bieterkarte zur Teilnahme an einer Auktion als Bieter zugelassen. Alle weiteren Regelungen zur Teilnahme an einer Live-Auktion sind die vor Ort ausgehängten Auktionsbedingungen, die die Teilnehmer bedingungslos akzeptieren.
  4. Kaution
    1. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Teilnehmer nur gegen Zahlung einer Kaution oder einer anderen Sicherheit zuzulassen. Im Rahmen einer Live-Auktion kann der Auktionator statt der Kaution auch verlangen, dass der Teilnehmer ihm Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) als Pfand übergibt. Der Auktionator ist im Anschluss an die Auktion bzw. das Trading berechtigt, die Kaution bzw. die andere Sicherheit oder den Pfandgegenstand einzubehalten, soweit ihm und/oder dem Verkäufer Forderungen gegen den Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit der Auktion bzw. dem Trading zustehen bzw. die Kaution auf den Kaufpreis anzurechnen. Stehen dem Auktionator und/oder dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit der Auktion bzw. dem Trading keine Forderungen gegen den Teilnehmer zu, wird der Auktionator dem Teilnehmer die Kaution oder die andere Sicherheitsleistung erstatten bzw. den Pfandgegenstand herausgeben.
    II. Besondere Bestimmungen für Auktionen (Online- und Live-Auktion)
  5. Auktion
    1. Eine Auktion erfolgt immer im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Der Auktionator ist nicht Vertragspartei eines mit Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages, sondern vermittelt nur den Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Einlieferer und dem Teilnehmer. Dem Auktionator obliegt die Organisation und Durchführung der Auktion. Hierfür erhält der Auktionator von dem Teilnehmer, der den Zuschlag auf sein Gebot erhalten hat, eine Provision in Höhe von 18% des Netto-Kaufpreises. Im Einzelfall können die besonderen Bedingungen eine hiervon abweichende Provision vorsehen. Nach Erteilung des Zuschlags hat der Käufer bei Rechnungserhalt das Recht, von dem Auktionator Namen und Anschrift des Einlieferers zu erfahren.
    2. Termine und Fristen (Beginn, Ende einer Auktion, Übernahme, Abholung) im Rahmen von Online-Auktionen sind den Auktionsseiten auf der Online-Plattform zu entnehmen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, eine Auktion vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.
    3. Bei einer Live-Auktion sind Termine und Fristen (Beginn, Ende einer Auktion, Übernahme, Abholung) den Ankündigungen des Auktionators, dem Auktionskatalog sowie der Online-Plattform zu entnehmen. Der Auktionator hat das Recht, die im Auktionskatalog festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
    4. Gebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich. Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Die Gebote enthalten noch nicht die Mehrwertsteuer und die Provision. Der Auktionator ist befugt, Gebote ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren.
    5. Etwaige Mindestgebote (Startpreise) setzt der Auktionator fest. Bei mehreren gleich hohen Geboten gilt das zuerst bei dem Auktionator eingegangene Gebot. Sieht der Auktionator ein Gebot als zu niedrig an, so ist er berechtigt, das Gebot eines oder mehrerer Teilnehmer zurückzuweisen.
  6. Positionen
    1. Bei einer Online-Auktion versteigert der Auktionator einzelne Positionen oder ggfs. Blockpositionen (Zusammenfassung mehrerer Positionen unter einer Auktionsnummer). Bei Blockpositionen erfolgt die Auktion in zwei Schritten:
      a) Zuerst werden die einzelnen Positionen zur Auktion gestellt. Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), dass die Position nicht als Teil einer Blockposition zugeschlagen wird. Nach Zuschlag für die einzelnen Positionen werden die Blockpositionen zur Auktion gestellt. Sofern auf die Blockpositionen keine Gebote abgegeben werden oder auf die für die Blockpositionen abgegebenen Gebote kein Zuschlag erfolgt, wird der Zuschlag für die einzelnen Positionen – so sie den Mindestpreis erzielt haben – endgültig erteilt.
      b) Wurden auf Blockpositionen Gebote abgegeben, gilt Folgendes: Für Gebote auf Blockpositionen wird der Zuschlag erteilt, wenn das höchste Gebot um mindestens 10% höher ist, als die Summe der Gebote bzw. Mindestpreise für die einzelnen Positionen. Der Zuschlag für die einzelnen Positionen ist dann mangels Bedingungseintritt nicht erfolgt. Im Einzelfall können die besonderen Bedingungen einen anderen Prozentsatz vorsehen.
    2. Der Auktionator ist bis zum Ende der Auktion berechtigt einzelne Positionen zu Blockpositionen zusammenzufassen, vorhandene Blockpositionen zu trennen und/oder einzelne Positionen oder Blockpositionen aus der Auktion zurückzuziehen.
  7. Zuschlag und Kaufvertrag
    1. Ein Kaufvertrag über eine Position kommt unmittelbar durch den Zuschlag zustande.
    2. Bei einer Online-Auktion wird der Zuschlag systembedingt erteilt. Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhält, wird automatisch nach Erteilung des Zuschlags vom Auktionator per Email benachrichtigt, dass sein Gebot erfolgreich war. In der Regel erhält der Teilnehmer den Zuschlag, der innerhalb des Gebotszeitraumes das höchste Gebot abgegeben hat. Wird innerhalb von 5 Minuten vor dem Ende der Auktion kein höheres Gebot abgegeben, endet die Auktion zum angegebenen Schlusszeitpunkt. Bei Abgabe eines höheren Gebotes innerhalb der 5 Minuten vor dem Ende der Auktion wird die Auktion soweit verlängert, dass zwischen Abgabe des letzten Höchstgebotes und dem neuen Schlusszeitpunkt wiederum ein Zeitraum von 5 Minuten liegt. Entsprechendes gilt, wenn dieses Gebot in dem Verlängerungszeitraum seinerseits überboten wird. Die Auktion endet mit Abgabe des Höchstgebotes, welches nicht innerhalb von 5 Minuten überboten wird. Die Bestimmung des Schlusszeitpunkts erfolgt ausschließlich und verbindlich mittels der Systemuhrzeit der Online-Plattform.
    3. Bei einer Live-Auktion erhält den Zuschlag der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los.
    4. Der Auktionator ist befugt, den Zuschlag allgemein oder aus wichtigem Grund bestimmten Teilnehmern nicht zu erteilen, Teilnehmer von einer Auktion auszuschließen und Irrtümer des Auktionators bei Geboten und/oder Zuschlägen mit einem entsprechenden Hinweis an den Teilnehmer zu korrigieren.
    5. Der Auktionator ist ferner berechtigt, nach freiem Ermessen keinen Zuschlag zu erteilen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen.
    6. Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so kommt ein Kaufvertrag über die Position vorerst nicht zustande. Vielmehr bleibt der Teilnehmer, der den Zuschlag unter Vorbehalt erhalten hat, an sein Gebot für die Dauer von sieben Kalendertagen (Online-Auktionen) bzw. 48 Stunden (Live-Auktionen) gebunden (Bindungszeitraum). Die besonderen Bedingungen können abweichende Bindungszeiträume vorsehen. Während des Bindungszeitraums können weitere Gebote abgegeben werden. Der Auktionator bleibt während des Bindungszeitraums berechtigt, das Gebot des Teilnehmers abzulehnen. Erklärt der Auktionator die Aufhebung des Vorbehaltes nicht innerhalb des Bindungszeitraumes, so gilt der Zuschlag endgültig als nicht erteilt.
    7. Sollten zwischen den Beteiligten Zweifel bzw. Uneinigkeit über die Gültigkeit des Gebotes eines Teilnehmers bestehen, beispielsweise, weil der Teilnehmer sein Gebot nicht gelten lassen will, so entscheidet ausschließlich der Auktionator verbindlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrags zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebotes. Die Teilnehmer unterwerfen sich insoweit der Entscheidung des Auktionators. Entscheidet der Auktionator, dass ein Kaufvertrag zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebotes nicht zustande gekommen ist, so ist der Auktionator berechtigt, die betreffende(n) Position(en) neu auszubieten.
  8. Pflichten von Verkäufer und Käufer
    1. Kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Käufer zustande, ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und der Provision jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zur Übernahme der Position(en) verpflichtet. Der Verkäufer ist zur Herausgabe der Position(en) verpflichtet.
    2. Der Auktionator stellt dem Käufer den Kaufpreis und die angefallene Provision in Rechnung. Die Zahlungen nach Abs. 1 haben sofort nach Rechnungstellung per Überweisung an den Auktionator zu erfolgen.
    3. Ist bei Käufern aus dem Ausland eine vollständige Bezahlung nach vorstehenden Regelungen nicht möglich, kann der Auktionator nach seinem freien Ermessen eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des nach Abs. 1 zu zahlenden Betrages verlangen. Die Restzahlung hat in einem solchen Fall umgehend per Überweisung zu erfolgen. Überweisungs- und sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
    4. Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen dem Auktionator vor ihrer Gebotsabgabe die ihnen erteilte gültige internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich nachweisen und dem Auktionator eine Personalausweis- oder Reisepasskopie ihres gesetzlichen Vertreters oder Inhabers übermitteln. Käufer aus anderen EU-Staaten haben auf den Kaufpreis für den Kaufgegenstand eine Sicherheit in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Auktionator zu zahlen. Diese Sicherheit wird dem Käufer erstattet, sobald die Gelangensbestätigung an den Auktionator übermittelt wurde.
    5. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören (Drittländern), haben auf den Kaufpreis für den Kaufgegenstand eine Sicherheit in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an den Auktionator zu zahlen. Diese Sicherheit wird dem Käufer erstattet, sobald zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass der Kaufgegenstand die EU-Staaten verlassen hat. Hierzu ist dem Auktionator die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel vom Grenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen.
    6. Sämtliche Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung ausgestellt. Irrtum bleibt vorbehalten. Die Parteien des Kaufvertrages sind sich darüber einig, dass die Rechnungen vom Auktionator nur in elektronischer Form an den Rechnungsempfänger gesandt werden, soweit dem Auktionator die notwendigen Daten bekannt gegeben worden sind. Der Rechnungsempfänger ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen erhält, soweit nichts anderes geregelt ist. Dem die Rechnung empfangenden Käufer ist bekannt, dass er nach § 14 Abs. 1 UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung und ihre Lesbarkeit gewährleisten muss.
    7. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten (wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist) bzw. 5 Prozentpunkten (wenn der Käufer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei nicht fristgemäßer Abholung der ersteigerten Position(en) durch den Käufer kann der Einlieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl die ersteigerten Position(en) auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall kann der Auktionator die ersteigerte(n) Position(en) erneut versteigern. Zu der erneuten Auktion wird der Käufer nicht mehr zugelassen. Für einen etwaigen Mindererlös bleibt der Käufer haftbar, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
    8. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Provision besteht unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises, der rechtlichen Beurteilung des Kaufpreisanspruchs sowie vom weiteren Bestand des Kaufvertrages.
    9. In Fällen von höherer Gewalt, darunter Kriege, Militäreinsätze, Blockaden, Embargos, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Einfrieren von Meeren, Kanälen oder Häfen, Transportunfällen sowie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärten Pandemien einschließlich Coronavirus/Covid-19, behält sich der Auktionator vor, die Erfüllung seiner aus Verkäufen entstehenden Pflichten den dann geltenden nationalen Richtlinien oder Gesetzen anzupassen.
  9. Gefahrübergang / Eigentumsübergang
    1. Die Positionen gelten mit dem Zuschlag als an den Käufer übergeben. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie des Verlustes oder der Beschädigung der Position(en) geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
    2. Das Eigentum an der/n Position(en) geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Provision und der gesetzlichen Mehrwertsteuer und nach schriftlicher Freigabeerklärung des Auktionators auf den Käufer über.
  10. Übernahme ersteigerter Positionen
    1. Die Übernahme der ersteigerten Positionen einschließlich Demontage und Abtransport erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport an fremdem Eigentum entstehen. Er stellt den Auktionator und den Verkäufer insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
    2. Der Käufer ist nur zu den von dem Auktionator benannten Terminen zur Abholung berechtigt und verpflichtet. Der Auktionator kann bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach Abtransport anderer Positionen übernommen werden kann. Der Käufer, dessen Position(en) die Übernahme anderer Positionen behindert/n, ist verpflichtet, unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung des Auktionators (Email ausreichend) dafür zu sorgen, dass diese Position(en) abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist der Auktionator berechtigt, die Abholung und eventuelle Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers von Dritten vornehmen zu lassen.
    3. Sollten sich bei der Demontage Öffnungen an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen ergeben, so ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma wieder schließen zu lassen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Positionen, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder sonstigen Gegenständen Dritter verursachen können, mit Kautionen zu belegen. Die Bekanntgabe der in Frage kommenden Positionen und die Höhe der Kautionen erfolgt im Rahmen von Online-Auktionen auf der Online-Plattform, bei Live-Auktionen erfolgt die Bekanntgabe durch Ankündigung des Auktionators, im Auktionskatalog sowie auf der Online-Plattform.
    4. Der Käufer ist verpflichtet, bei Demontage und Abholung seiner Position(en) die Anweisungen des Verkäufers und/oder des Auktionators bzw. der von dem Auktionator beauftragten Personen zu befolgen.
    5. Der Käufer trägt dafür Sorge, dass die für die Demontage und/oder die Abholung/Beförderung erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.
    III. Weitere allgemeine Bestimmungen
  11. Aufrechnung, Vertreterhaftung
    1. Ein Teilnehmer, der für einen Auftraggeber Gebote oder Angebote für Position(en) abgibt, haftet neben diesem ebenfalls als Selbstschuldner.
    2. Aufrechnen kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  12. Gewährleistung
    1. Da ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, übernimmt der Auktionator keine Gewährleistung für die Positionen. § 13 bleibt unberührt.
    2. Alle zum Verkauf stehenden Positionen sind gebraucht und weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf. Es besteht die Gelegenheit, die Positionen fachkundig zu untersuchen. Die Positionen werden in dem Zustand verkauft, wie sie – auch unter Hinzuziehung einer fachkundigen Person – besichtigt wurden oder hätten besichtigt werden können. Die Katalogbeschreibung und sonstige Angaben von Baujahren, Maßen, Daten, Arbeitsleistungen, Fotos etc. sind unverbindlich; eine intensive vorherige Besichtigung und Prüfung der Versteigerungsgegenstände wird von uns angeraten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Positionen frei von Sachmängeln zu verschaffen; eine bestimmte Beschaffenheit ist weder vereinbart noch übernimmt der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Positionen. Die Gewährleistung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
    3. Abweichend von Abs.2 bleibt es bei der Haftung des Verkäufers für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Die Darstellung der Positionen über das Internet, in Verkaufskatalogen oder in anderer Form dient lediglich dazu, Kaufinteressenten Gelegenheit zu geben, sich über das Angebot zu informieren. Eine etwaige fotografische Darstellung sowie die textlichen Beschreibungen, insbesondere Angaben zu technischen Daten, Maßen, Fabrikaten, Baujahren oder Mengenangaben, sind unverbindlich. Die Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Der Auktionator haftet nur für die richtige Übermittlung nicht aber für die objektive Richtigkeit dieser Informationen. Die Darstellung der Positionen stellt weder ein rechtsgeschäftliches Angebot noch eine Bestimmung der Beschaffenheit der Position noch eine Garantie im Sinne des § 444 BGB oder Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Insbesondere wird durch die Angaben keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Die Sollbeschaffenheit einer Position wird vielmehr durch ihren Zustand bei Ablauf des angebotenen Besichtigungszeitraums konkretisiert.
    5. Alle Positionen werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Position übernommen wurde.
  13. Haftung
    1. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsabschluss und -durchführung obliegt allein den Kaufvertragsparteien. Die Vertragsparteien stellen den Auktionator jeweils auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder von Dritten aus, oder im Zusammenhang mit, Vertragsabschlüssen oder der Durchführung von Verträgen gegen den Auktionator geltend gemacht werden, soweit der Auktionator nicht gemäß nachfolgenden Bestimmungen haftet.
    2. Der Auktionator haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    3. Abweichend von Abs.2 bleibt es bei der Haftung des Auktionators für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich auf den Schaden, der typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen kann und den der Auktionator bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
    5. Das Betreten des Geländes, auf dem sich die Positionen befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Der Auktionator übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website www.lueders-partner.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere ist der Auktionator nicht dafür verantwortlich, wenn Gebote aufgrund technischer Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht verarbeitet oder gespeichert werden können.
    2. Ist der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist vereinbarter Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auktionator und dem Teilnehmer die Freie und Hansestadt Hamburg.
    3. Diese AGB sowie die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auktionator, dem Einlieferer und den Teilnehmern unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

05.09.2022